Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH
(THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE)
Lieber Thüringen-Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Be-
dingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die
Vermittlungstätigkeit der THÜRIS-BUCHUNGS-
STELLE undwerden imBuchungsfall ergänzend
zu den gesetzlichen Vorschriften Bestandteil
des zwischen Ihnen (Gast) und dem Leistungs-
träger zu Stande kommenden Beherbergungs-
vertrages.
1. Gegenstand und Vertragspartner
1.1 Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE vermittelt
Unterkünfte und sonstige, damit zusammen-
hängende Nebenleistungen (Pauschalen) im
Namen und für Rechnung Dritter, nachfolgend
Leistungsträger genannt. Sie haftet dem Gast
gegenüber ausschließlich aus dem insoweit
bestehenden Vermittlungsvertrag.
1.2 Der Vertrag über die gebuchten Leistun-
gen kommt direkt zwischen dem Gast und
dem Leistungsträger zustande.
DieTHÜRIS-BUCHUNGSSTELLE haftet nicht für
die durch den Leistungsträger zu erbringen-
den Leistungen, seine Leistungsbeschreibun-
gen und -klassifizierungen sowie auftretende
Leistungsstörungen.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast
dem Leistungsträger den Abschluss eines Be-
herbergungsvertrages bzw. sonstigen Vertra-
ges verbindlich an. Grundlage sind dabei allein
die von der THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE heraus-
gegebenen Verzeichnisse mit den Leistungs-
beschreibungen des Leistungsträgers.
2.2 Die Buchungsanfrage kann per Post, per
Fax, telefonisch, mündlich oder via Internet
vorgenommen werden. Der für andere oder
Mitreisende buchende Gast steht für alle
Vertragsverpflichtungen der in der Buchungs -
anfrage mit aufgeführten Teilnehmer ein.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Annahme durch die THÜRIS-BUCHUNGS-
STELLE zustande, die keiner Form bedarf, so
dass auch mündliche und telefonische Bestä -
tigungen für den Gast rechtsverbindlich sind.
Der Vertragsschluss wird durch die unverzüg-
liche Übersendung bzw. Aushändigung einer
Buchungsbestätigung bestätigt, es sei denn,
die Anreise erfolgt am selben oder am näch-
sten Tag. Bei elektronischen Buchungen wird
diese dem Gast unverzüglich auf elektroni-
schemWeg bestätigt.
2.4Will der Gast nicht gleich fest buchen oder
kann die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE auf eine
Buchungsanfrage hinmehrere bzw. nur andere
als den gewünschten Leistungsträger vermit-
teln, unterbreitet sie ein entsprechendes
schriftliches Angebot, an das sie für den im
Angebot genannten Zeitraum gebunden ist.
Die Annahme muss der Gast gegenüber der
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE innerhalb der Bin-
defrist schriftlich oder per Telefax erklären. Der
Vertragsschluss wird durch die unverzügliche
Übersendung einer Buchungsbestätigung be-
stätigt, es sei denn, die Anreise erfolgt am
selben oder am nächsten Tag.
2.5 Der rechtsverbindliche Umfang und Inhalt
der vertraglichen Leistungen ergibt sich allein
aus der Buchungsbestätigung. Die Angaben
über die vermittelten Leistungen beruhen
jedoch ausschließlich auf den Informationen
der Leistungsträger und stellen somit keine
eigene Zusicherung der THÜRIS-BUCHUNGS-
STELLE gegenüber dem Gast dar.
Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE übernimmt
keine Garantien oder Zusicherungen hinsicht-
lich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktu-
alität der Informationen sowie der Eignung
und Qualität der vermittelten Leistungen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Die in den Verzeichnissen der THÜRIS-
BUCHUNGSSTELLE angegebenen Preise sind
Endpreise und schließen die gesetzliche
Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein,
soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich
anfallen können Kurtaxen, Fremdenverkehrs-
und Kulturförderabgaben, Zuschläge sowie
Entgelte für verbrauchsabhängig abzurech-
nende Leistungen (Strom,Wasser, Gas, Kamin-
holz etc.) und fürWahl- und Zusatzleistungen.
3.2 Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt
die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE keine Haftung
für die Richtigkeit der Preisangaben. Erst der
imAngebot bzw. in der Buchungsbestätigung
ausgewiesene Preis ist für beide Seiten
verbindlich.
3.3 Eine Erhöhung der Preise während des
Geltungszeitraums der von der THÜRIS-
BUCHUNGSSTELLE herausgegebenenVerzeich -
nisse ist ausgeschlossen. Davon unberührt
bleibt eine Anpassung aufgrund der Änderung
gesetzlicher oder behördlicher Abgaben und
Steuern.
3.4 Die Zahlung des auf der Buchungsbe-
stätigung ausgewiesenen Preises für die
gebuchten Leistungen erfolgt direkt beimLeis-
tungsträger. Dem Leistungsträger bleibt die
Gestaltung der Zahlungsmodalitäten (Anzah-
lungen, bargeldlose Zahlung, Zahlungszeit-
punkt) vorbehalten. Sie sind ebenso wie die
verbindlichen An- und Abreisezeiten vorab
direkt beim Leistungsträger zu erfragen.
4. Rücktritt und Umbuchungen
4.1 Der Gast kann jederzeit vor Leistungsbeginn
von den gebuchten Leistungen zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber dem Leistungs-
träger schriftlich zu erklären und soll die
Buchungsnummer enthalten.
4.2 Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtinan-
spruchnahme der gebuchten Leistungen be-
hält der Leistungsträger den Anspruch auf
Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises.
Dabei sind jedoch gewöhnlich ersparte Auf-
wendungen und gewöhnlich mögliche ander-
weitigeVerwendungen der Vertragsleistungen
in Abzug zu bringen. Gast und Leistungsträger
bleiben der Nachweis eines geringeren bzw.
höheren Abzugs vorbehalten.
4.3 Der Leistungsträger kann den Ersatzan-
spruch unter Berücksichtigung der nachsteh-
enden Gliederung nach der Nähe des
Rücktrittszeitpunkts zum Anreisetag in einem
prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis
nach Maßgabe der Buchungsbestätigung
pauschalieren. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem Leistungsträger.
bei FW / FH /
44 – 30 Tage 30 %
Pauschalen
29 – 22 Tage 60 %
ab 21 Tage 80 %
bei Pensionen /
28 – 11 Tage 25 %
Zimmern
ab 10 Tage 50 %
Dem Leistungsträger bleibt die Geltendma-
chung geringerer Stornogebühren aus eigenen
AGB vorbehalten.
4.4 Eine Umbuchung durchWechsel des Leis-
tungsträgers gilt als Rücktritt und Neubu-
chung, so dass Nr. 4.1 – 4.3 und Nr. 2 Anwen-
dung finden.
Eine Veränderung von Leistungsumfang, Teil-
nehmerzahl, Reisezeitraum und -dauer bei
dem gebuchten Leistungsträger ist im Rah-
men der vorhandenen Kapazitäten möglich.
Insbesondere bei einer Verringerung des Leis-
tungsumfangs stehen dem Leistungsträger
jedoch Ersatzansprüche nach Maßgabe der
Nr. 4.1 – 4.3 zu.
4.5 Bis zum Tag der Anreise kann der Gast
verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die
Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE und Leistungsträ-
ger können dem Eintritt des Dritten wider-
sprechen, wenn er den besonderen Anforde-
rungen der gebuchten Leistungen nicht
genügt oder gesetzliche/ behördliche Gründe
entgegenstehen.
4.6 Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE empfiehlt
den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-
versicherung.
5. Mängelhaftung und Kündigung
5.1 Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE steht aus
dem Vermittlungsvertrag für die sorgfältige
Verarbeitung undWeiterleitung der Angebote
der Leistungsträger sowie der Weiterleitung
der Buchungen an die Leistungsträger ein. Ihre
diesbezügliche Haftung bleibt jedoch auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.2 Ist die Leistungserbringung trotz Bu-
chungsbestätigung aufgrund einer sog. Dop-
pelbuchung von Anfang an unmöglich, hat der
Gast Anspruch auf Vermittlung einer gleich-
wertigen Leistung zu dem in der Buchungs-
bestätigung genannten Preis. Sofern die
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE ein adäquates Er-
satzangebot machen kann, stehen dem Gast
darüber hinaus keine weiteren Ersatzansprü-
che zu, unabhängig davon, ob er dieses Ange-
bot annimmt oder nicht. Ist er bereits angereist,
sind darüber hinaus zusätzliche Reisekosten
erstattungsfähig. Ist der THÜRIS-BUCHUNGS-
STELLE keine anderweitige Vermittlung mög-
lich, haftet Sie dem Gast für die zur Buchung
einer gleichwertigen Leistung notwendigen
Mehrkosten bzw. vergeblicher Fahrtkosten,
jedoch maximal bis zumWert der erfolglosen
Buchungsbestätigung.
5.3 Der Gast hat auftretende Mängel und
Störungen dem Leistungsträger vor Ort un-
verzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu ver-
langen. Eine Mängelanzeige gegenüber der
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE ist nicht ausrei-
chend. Unterbleibt dieMängelanzeige schuld-
haft, können Ersatzansprüche des Gastes
ganz oder teilweise entfallen. Darüber hinaus
ist der Gast verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetz-
lichen Bestimmungen an der Schadensminde-
rung mitzuwirken, insbesondere vorausseh-
bare Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
Der Gast kann denVertrag nur bei erheblichen
Mängeln oder Störungen und nur nach vorhe-
riger Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Ab-
hilfe gegenüber dem Leistungsträger kündi-
gen, es sei denn eine Abhilfe ist unmöglich
oder wird vom Leistungsträger verweigert
oder die Fortsetzung des Aufenthalts ist dem
Gast für den Leistungsträger erkennbar
unzumutbar.
Dem Leistungsträger bleiben die Konkretisie -
rung der vorstehenden Vorschriften sowie die
Geltendmachung von Haftungsbeschränkun-
gen durch eigene AGB bzw. Haus- und Be-
nutzungsordnungen vorbehalten.
5.4 Der Leistungsträger haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die während des Aufenthalts für
den Gast erkennbar als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden. Gleiches gilt für
ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
zeichnete Leistungen, die zusammen mit der
Buchung der Unterkunft vermittelt wurden.
5.5 Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE bittet im
Interesse ihres Qualitätsmanagements um
Informationen über Leistungsstörungen, die
im Zusammenhang mit den von ihr vermittel-
ten Leistungen auftreten oder getreten sind.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Jegliche Ansprüche aus demVermittlungs-
vertrag verjähren in sechsMonaten, beginnend
mit dem Tag, an dem nach Vertrag die letzte
gebuchte Leistung zu erbringen war. Hat der
Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE die Ansprüche
schriftlich zurückweist.
6.2 Der Gast ist mit der Speicherung, Verarbei-
tung und Übermittlung der personenbezogen-
en Daten für alle mit der Buchung in Zusam-
menhang stehendenVorgänge einverstanden.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen wird seitens der THÜRIS-
BUCHUNGSSTELLE versichert.
6.3 Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE, Gast und Leis-
tungsträger findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
6.4 Der Gast kann die THÜRIS-BUCHUNGS-
STELLE oder Leistungsträger nur an deren
jeweiligem Sitz verklagen. Für Klagen der
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE oder des Leistungs-
trägers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz
maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz der
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE maßgeblich.
6.5 Sollten einzelne Bestimmungen der
vorstehenden AGB unwirksam sein, so bleibt
die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestim-
mungen davon unberührt.
Stand der AGB: September 2009
Saalfelder Feengrotten und Tourismus GmbH
Feengrottenweg 2, 07318 Saalfeld
Tel.:03671 – 55040, Fax 036 71 – 55 04 40
info@feengrotten.de, www.feengrotten.de
Geschäftsführung
YvonneWagner
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Bürgermeister Matthias Graul
Amtsgericht Jena
HRB 20 55 34, USt.-ID-Nr. DE 166/978182
Impressum
Herausgeber:
Tourismusverein Rennsteig ~ Saaleland e.V.
c/o Saalfelder Feengrotten und
Tourismus GmbH
Feengrottenweg 2
07318 Saalfeld
Tel.:03671-55040
Fax: 03671-550440
info@rennsteig-saaleland.de
www.rennsteig-saaleland.de
In Kooperation mit:
Tourismusverbund Rennsteig ~ Saaleland e.V.
c/o Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Tel.: 03663-421466
Fax: 03663-421642
info@rennsteigsaaleland.de
www.rennsteigsaaleland.de
Fotos:
Saalfelder Feengrotten Tourismus GmbH,
Michael Miltzow, Matthias Frank Schmidt,
Angela Palmowski (Agentur Saalfeld),
Olga Lyubkin – www.fotolia.com,
www.pixelio.de, www.sxc.hu
detailblick – www.fotolia.com
WavebreakMediaMicro – www.fotolia.com
Die Fotos im Buchungsinnenteil wurden
von den Beherbergungsbetrieben und
Vermietern zur Verfügung gestellt.
Titelbild:
Hiking people ©Kurhan - Fotolia.com
Gestaltung/Satz:
Gudman Design,Weimar
Druck:
Beltz Bad Langensalza
© Oktober 2011