Reiseplaner - page 47

Herzlich willkommen I 47
Veränderung von Leistungsumfang,
Teilnehmerzahl,
Reisezeitraum
und
-dauer bei dem gebuchten Leistungs-
träger ist im Rahmen der vorhandenen
Kapazitäten
möglich.
Insbesondere
bei einer Verringerung des Leistungs-
umfangs stehen dem Leistungsträger
jedoch Ersatzansprüche nach Maßgabe
der Nr. 4.1 – 4.3 zu.
4.5 Bis zum Tag der Anreise kann
der Gast verlangen, dass statt ihm
ein Dritter in die Rechte und P¤ich-
ten des Vertrages eintritt. THÜRIS-
BUCHUNGSSTELLE
und
Leistungsträ-
ger können dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn er den besonderen
Anforderungen der gebuchten Leistungen
nicht genügt oder gesetzliche/behörd-
liche Gründe entgegenstehen.
4.6 Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE emp-
£ehlt den Abschluss einer Reiserück-
trittskostenversicherung.
5. Mängelhaftung und Kündigung
5.1 Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE steht
aus dem Vermittlungsvertrag für die
sorgfältige Verarbeitung und Weiterlei-
tung der Angebote der Leistungsträger
sowie der Weiterleitung der Buchungen
an die Leistungsträger ein. Ihre dies-
bezügliche Haftung bleibt jedoch auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be-
schränkt.
5.2 Ist die Leistungserbringung trotz
Buchungsbestätigung
aufgrund
ei-
ner sog. Doppelbuchung von Anfang
an unmöglich, hat der Gast Anspruch
auf Vermittlung einer gleichwertigen
Leistung zu dem in der Buchungsbe-
stätigung genannten Preis. Sofern die
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE ein adäqua-
tes Ersatzangebot machen kann, stehen
dem Gast darüber hinaus keine weite-
ren Ersatzansprüche zu, unabhängig
davon, ob er dieses Angebot annimmt
oder nicht. Ist er bereits angereist, sind
darüber hinaus zusätzliche Reisekosten
erstattungsfähig.
Ist
der
THÜRIS-
BUCHUNGSSTELLE keine anderweitige
Vermittlung möglich, haftet Sie dem
Gast für die zur Buchung einer gleich-
wertigen Leistung notwendigen Mehr-
kosten bzw. vergeblicher Fahrtkosten,
jedoch maximal bis zumWert der erfolg-
losen Buchungsbestätigung.
5.3 Der Gast hat auftretende Mängel
und Störungen dem Leistungsträger vor
Ort unverzüglich anzuzeigen und Abhil-
fe zu verlangen. Eine Mängelanzeige ge-
genüber der THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE
ist nicht ausreichend. Unterbleibt die
Mängelanzeige schuldhaft, können
Ersatzansprüche des Gastes ganz oder
teilweise entfallen. Darüber hinaus ist
der Gast verp¤ichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen an der
Schadensminderung mitzuwirken, ins-
besondere voraussehbare Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der
Gast kann den Vertrag nur bei erhebli-
chen Mängeln oder Störungen und nur
nach vorheriger Mängelanzeige mit
Fristsetzung zur Abhilfe gegenüber dem
Leistungsträger kündigen, es sei denn
eine Abhilfe ist unmöglich oder wird
vom Leistungsträger verweigert oder
die Fortsetzung des Aufenthalts ist dem
Gast für den Leistungsträger erkennbar
unzumutbar. Dem Leistungsträger blei-
ben die Konkretisierung der vorstehen-
den Vorschriften sowie die Geltendma-
chung von Haftungsbeschränkungen
durch eigene AGB bzw. Haus- und Be-
nutzungsordnungen vorbehalten.
5.4 Der Leistungsträger haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammen-
hang mit Leistungen, die während des
Aufenthalts für den Gast erkennbar als
Fremdleistungen
lediglich
vermittelt
werden. Gleiches gilt für ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnete Leis-
tungen, die zusammen mit der Buchung
der Unterkunft vermittelt wurden.
5.5 Die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE bit-
tet im Interesse ihres Qualitätsmanage-
ments um Informationen über Leis-
tungsstörungen, die im Zusammenhang
mit den von ihr vermittelten Leistungen
auftreten oder getreten sind.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Jegliche Ansprüche aus dem Ver-
mittlungsvertrag verjähren in sechs
Monaten, beginnend mit dem Tag, an
dem nach Vertrag die letzte gebuchte
Leistung zu erbringen war. Hat der Gast
Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu demTag gehemmt, an
dem die THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
6.2 Der Gast ist mit der Speicherung,
Verarbeitung und Übermittlung der per-
sonenbezogenen Daten für alle mit der
Buchung in Zusammenhang stehenden
Vorgänge einverstanden. Die Einhaltung
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
wird seitens der THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE
versichert.
6.3 Auf alle Vertragsverhältnisse zwi-
schen THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE, Gast
und Leistungsträger £ndet ausschließ-
lich deutsches Recht Anwendung.
6.4 Der Gast kann die THÜRIS-BU-
CHUNGSSTELLE
oder
Leistungs-
träger nur an deren jeweiligen Sitz
verklagen. Für Klagen der THÜRIS-
BUCHUNGSSTELLE oder des Leistungs-
trägers gegen den Gast ist dessen
Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die
Klage richtet sich gegen Vollkau¤eute
oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhn-
lichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben. In diesen Fällen ist der Sitz der
THÜRIS-BUCHUNGSSTELLE maßgeblich.
6.5 Sollten einzelne Bestimmungen der
vorstehenden AGB unwirksam sein, so
bleibt die Rechtswirksamkeit der übri-
gen Bestimmungen davon unberührt.
Stand der AGB: September 2009
Saalfelder Feengrotten
und Tourismus GmbH
Feengrottenweg 2, 07318 Saalfeld
Tel.: 03671 - 550 40, Fax: 03671 - 550 440
,
Geschäftsführung: Yvonne Wagner
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Bürgermeister Matthias Graul
Amtsgericht Jena, HRB 20 55 34
USt.-ID-Nr. DE 166/978182
Herausgeber:
Tourismusverein
Rennsteig ~ Saaleland e. V.
c/o Saalfelder Feengrotten
und Tourismus GmbH
Feengrottenweg 2, 07318 Saalfeld
Tel.: 03671 – 550 40, Fax: 03671 – 550 440
Fotos:
Archiv Rennsteig ~ Saaleland, Mi-
chael, Miltzow, Matthias Frank Schmidt,
com, Gabriela Rumrich, Andreas Weise,
Andreas Hub, Alexander Kreher, Fröbel-
stadt Marketing, Hanjörg Bock, Carolin
Dudkowiak, Ulrich Fischer, Angelika
Blaschke
Die Fotos im Buchungsinnenteil
wurden von den Beherbergungs-
betrieben und Vermietern zur
Verfügung gestellt.
Änderungen vorbehalten.
Stand: September 2015
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